Möglichkeiten für U18-Jährige

Ihr seid noch nicht volljährig und möchtet gerne ins Ausland? Auf dieser Seite findet ihr einige Auslandsmöglichkeiten, die auch unter 18 Jahren möglich sind.

Gruppe Jugendlicher

Jugendbegegnungen & Workcamps

Bei einer Internationalen Jugendbegegnung treffen sich Gruppen von jungen Leuten zwischen 12 und 30 Jahren aus zwei, drei oder mehreren Ländern für 1-3 Wochen und bearbeiten ein politisches, gesellschaftliches, geschichtliches, kulturelles oder religiöses Thema/Projekt. Im Vordergrund stehen das gegenseitige Kennenlernen und der interkulturelle Austausch der Jugendlichen. Neben der Bearbeitung des Themas/Projekts gibt es ein gemeinsames Freizeitprogramm mit Ausflügen in der Umgebung.

Weitere Infos findet ihr in unserer Rubrik "Internationale Jugendbegegnungen".


Workcamps sind teilgeförderte Kurzzeitfreiwilligendienste, bei denen ihr mit anderen jungen Leuten aus verschiedenen Ländern für 2-4 Wochen an einem gemeinnützigen Projekt im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich arbeitet. Außerdem werden Bau- und Renovierungsprojekte angeboten. Für eure Arbeit bekommt ihr keinen Lohn, sondern erhaltet freie Unterkunft und Verpflegung. Oft werden auch die Freizeitaktivitäten an Nachmittagen und Wochenenden finanziert. Die Anreise muss meist selbst bezahlt werden.

Workcamps gibt es auch für Minderjährige ab 14 oder 16 Jahren. Sie heißen z.B. "Teenage-Workcamps" oder "Junior-Workcamps" In der folgenden Übersicht haben wir zusammengefasst, welche Organisationen Workcamps für welche Altersgruppen anbieten (PDF, 318 KB).

Ausführliche Infos über Einsatzmöglichkeiten, Anbieter, Kosten, Unterkunft, usw. findet ihr in unserer Rubrik "Workcamps".

Freiwilligendienste für U18-Jährige

Es gibt verschiedene Freiwilligendienste, die für Minderjährige mehr oder weniger gut geeignet sind. Zunächst unterscheidet man zwischen geförderten, gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten und nicht-geförderten Freiwilligendiensten. Weitere Infos dazu und den verschiedenen Programmen findet ihr in unserer Rubrik "Freiwilligendienst".

GESETZLICH GEREGELTE FREIWILLIGENDIENSTE

Theoretisch ist es möglich, an einigen gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten schon ab 17 Jahren (bzw. ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht) teilzunehmen und zwar beim Internationalen Jugend­freiwilligendienst (IJFD) und bei dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bzw. Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).

In der Praxis ist es aber ein Ausnahmefall, dass minderjährige Freiwillige ins Ausland entsandt werden. Gründe dafür sind der höhere organisatorische Aufwand, die Gewährleistung der Aufsichtspflicht, und auch weil sich viele Projekte nicht für Minderjährige eignen.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Besonders im Rahmen des Internationalen Jugend­freiwilligendienstes (IJFD) gibt es einige Organisationen, die bereit sind, Minderjährige zu entsenden:

  • Paritätische Freiwilligendienste Sachsen gGmbH

    Diese Organisation entsendet ab 17. Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern der/des Freiwilligen ist der Organisation wichtig. Es wird dann speziell eine Einsatzstelle ausgewählt, die für minderjährige Freiwillige geeignet ist.

    Kontakt:
    Gernot Mosig
    Tel.: 0351 – 828 71 380
    E-Mail: gmosig@parisax-freiwilligendienste.de
    Internet: www.parisax-freiwilligendienste.de

  • DRK in Hessen Volunta gGmbH

    Diese Organisation ermöglicht Freiwilligen ab 16 Jahren die Teilnahme mit ausgesuchten Partnerorganisationen und passenden Projekten. Volunta ist der Träger für Freiwilligendienste des Deutschen Roten Kreuzes in Hessen. Somit ist das Unternehmen Teil dieser humanitären Organisation und weltanschaulich sowie politisch neutral.

    Kontakt:
    DRK in Hessen Volunta gGmbH
    Tel: 0611-9524 9000
    E-Mail: weltweit@volunta.de
    Internet: www.volunta.de
  • Deutsch-Französischer Ökologische Jugend­freiwilligendienst

    Der Deutsch-Französische Ökologische Jugend­freiwilligendienst wird im Rahmen von IJFD sowie vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (www.dfjw.org) gefördert. In Ausnahmefällen und bei bestimmten Einsatzstellen ist es möglich, dass Minderjährige einen Platz bekommen können. Mehr Infos unter: www.foej-rlp.de

Manche Organisationen entsenden auch 17-jährige Jugendliche, wenn diese in den ersten drei Monaten des Auslandsdienstes 18 Jahre alt werden. Wenn ihr in dieser Situation seid, lohnt sich eine Nachfrage bei:

NICHT-GEFÖRDERTE FREIWILLIGENDIENSTE UND VOLUNTOURISMUS

Es gibt auch viele kommerzielle und einige gemeinnützige Anbieter, die minderjährige Freiwillige in Projekte ins Ausland entsenden. Weitere Infos dazu findet ihr unter "Nicht-geförderte Freiwilligendienste".

Diese Angebote sind häufig mit hohen Kosten verbunden. Im Gegensatz zu geregelten Freiwilligendiensten gibt es bei kommerziellen Anbietern auch keine pädagogische Begleitung, die im Grundpreis inbegriffen ist.

Vorsicht gilt insbesondere bei kurzen (z.B. 4-wöchigen) sozialen Projekten im Ausland mit Kindern – dies sind sogenannte Voluntourismus-Angebote. Weitere Infos dazu gibt's auf der Seite "Voluntourismus".

WWOOFEN unter 18

WWOOF bietet in vielen Ländern die Möglichkeit, gegen kostenlose Unterkunft und Verpflegung auf Biohöfen und -farmen mitzuarbeiten. Mehr Infos zum Thema findet ihr in unserer Rubrik "WWOOF".

Generell wird fürs WWOOFen die Volljährigkeit vorausgesetzt. In Italien, Portugal, Kanada und in Großbritannien ist es unter bestimmten Bedingungen allerdings auch für Minderjährige möglich.

Großbritannien
Die Situation für WWOOFer:innen aus EU-Ländern ist seit dem Brexit sehr viel schwieriger geworden. Zuvor konnten EU-Bürger:innen ohne Einschränkungen nach UK einreisen und WWOOFen. Jetzt gelten für sie die gleichen Regeln wie für Menschen aus Nicht-EU-Ländern. Nach den Einwanderungsgesetzen ist es nicht erlaubt, nach UK einzureisen, um dort Freiwilligenarbeit zu leisten, auch nicht für WWOOF. Es ist jedoch möglich nach UK einzureisen, um dort für einen Zeitraum von höchstens einem Monat Freiwilligenarbeit zu leisten (z. B. WWOOF), wenn die Freiwilligenarbeit mit einem Besuch verbunden ist (d. h. nicht der einzige Zweck des Besuchs ist). Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass es sich bei WWOOfing um Freiwilligenarbeit und nicht um “Arbeit” handelt. Es ist hilfreich, darzulegen, dass die “Freiwilligenarbeit” nur ein Teil des Grundes für den Besuch in UK ist. Bei der Altersangabe sollen 100 Jahre zum Geburtsdatum hinzu gefügt und das dann per E-Mail an info@wwoof.org.uk kommuniziert werden. Die Mitarbeitenden bearbeiten das dann weiter. Zusätzlich muss der:die WWOOFer:in in seinem:ihrem Profil angeben, dass er:sie 16 (oder 17, je nachdem) ist, da die Gastgeber dies wissen müssen, bevor sie die Besuchsanfrage annehmen.
Mehr dazu unter www.wwoof.org.uk.

Italien
Es gibt Minderjährigenprojekte für 17-Jährige. Die interessierte Person muss 3 bis 4 Bauernhöfe von der Website auswählen und für jeden von ihnen einen kurzen Motivationsbrief schreiben. Dann muss der Brief zusammen mit dem Link zu den Betrieben per E-Mail an die allgemeine WWOOF E-Mail Adresse von Italien (staff@wwoof.it) geschickt werden. Sie schicken die Briefe dann an die Betriebe und warten auf eine Antwort. Wenn sie eine positive Antwort erhalten, brauchen sie ein von den Eltern unterschriebenes Einverständnisformular. Der:Die WWOOFer:in erhält dann eine spezielle Mitgliedskarte. Mehr Infos: wwoof.it

Kanada
Das Mindestalter fürs WWOOFen in Kanada ist 19 Jahre. WWOOFer*innen, die jünger sind, müssen von den Eltern oder einer anderen volljährigen Person begleitet werden, die die Aufsichtspflicht übernimmt. Dies müssen die Erziehungsberechtigen schriftlich in einem Brief festhalten. Der Hof muss sein Einverständnis geben. Weitere Infos findet ihr auf der Webseite von WWOOF Kanada unter www.wwoof.ca.

Portugal
Ab 16 Jahren können Jugendliche in Portugal WWOOFen. Sie brauchen eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern. Außerdem müssen sie den Gastgebern (den Farmen) ihr Alter mitteilen, wenn sie mit ihnen Kontakt aufnehmen.

Jobben

Ferienjobs in der Partnerstadt
Über das Programm "Ferienjob in der Partnerstadt" fördert das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) vierwöchige Jobs/Praktika in Frankreich für junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren.

Auslandspraktika für U18-Jährige

Praktika eignen sich eigentlich nicht für Schüler*innen bzw. Schulabgänger*innen, da ihr noch keine berufsbezogenen Kenntnisse habt und somit nur begrenzt einsetzbar seid. Dennoch sehen einige Schulen Auslandspraktika vor. Die Organisation solcher Praktika ist jedoch oft sehr schwierig, weil die Frage der Aufsichtspflicht geklärt werden muss.

Einige kommerzielle Anbieter vermitteln teilweise Praktika ab 16 oder 17 Jahren. Adressen von Organisationen, die Praktika weltweit vermitteln, findet ihr unter "Organisationen finden". Weitere Infos zur Auswahl einer Organisation und der Überprüfung der Qualität von Praktika finden sich in der Rubrik "Praktikum".

Aufgrund der Visa-Bedingungen ist es für Schüler*innen und Schulabgänger*innen nicht möglich Praktika in den USA zu absolvieren.

Alternativ könnt ihr bei eurer Schule nachfragen, ob auch die Teilnahme an einem Teenage-Workcamp anerkannt wird. Diese sind für Minderjährige geeignet, kostengünstiger als eine Praktikumsvermittlung und ihr könnt dort auch vieles lernen, das ihr in einem Praktikum lernen würdet.

Kurze Auslandspraktika im sozialen Bereich (insbesondere der Arbeit mit Kindern) sind nicht unproblematisch. Weitere Infos dazu gibt's in der Rubrik "Voluntourismus".

Sprachkurse & Gastfamilienaufenthalte

Für Sprachkurse im Ausland gibt es generell keine Altersgrenzen. Bei Minderjährigen empfiehlt sich die Kombination von einem Sprachkurs und einem Gastfamilienaufenthalt.

Weitere Infos z.B. zur Anbietersuche gibt es auf unserer Seite "Sprachkurs".

Gastfamilienaufenthalte (mit oder ohne Sprachkurs) im Ausland sind eine weitere Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts für Minderjährige. Dabei solltet ihr euch darüber im Klaren sein, dass ihr am normalen Tagesablauf der Familie teilnehmt. Es wird auch Zeiten geben, an denen ihr euch selbstständig beschäftigen müsst, da die Gastfamilie nicht 24 Stunden für euch zur Verfügung stehen kann.

Weitere Infos zur Organisation eines solchen Auslandsaufenthaltes findet ihr in unter "Gastfamilienaufenthalt".

Reisen & Ferienfreizeiten

REISESTIPENDIEN

Die zis Stiftung vergibt Reisestipendien zur Finanzierung von Individualreisen weltweit an Jugendliche ab 16 Jahren. Während der Reise müssen die Stipendiat*innen ein Projekt bearbeiten, über welches sie nach der Reise einen Bericht schreiben.

FERIENFREIZEITEN

Ferienfreizeiten sind eine gute Möglichkeit, Ferien im Ausland zu verbringen – mal ohne Eltern. Schon für Jugendliche ab 9 Jahren werden Ferienfreizeiten angeboten. Die Kosten sind vergleichsweise gering, da die Unterkünfte oft sehr einfach sind und Ferienfreizeiten oft von kirchlichen Trägern oder Vereinen angeboten werden.

Mehr Infos zur Anbietern finden sich auf der Seite "Ferienfreizeit".