Großbritannien ist dein Wunschzielland, doch du bist verunsichert, was trotz Brexit an Auslandsaufenthalten möglich ist? Wir haben dir die wichtigsten Infos zu den verschiedenen Möglichkeiten zusammengestellt.
Für EU-Bürger*innen ist es seit dem 01.01.2021 nicht mehr gestattet, eine Stelle als Au-Pair im Vereinigten Königreich anzutreten.
Für bestehende Projekte des Erasmus+-Programms (2014-2021) sind Mobilitäten ins Vereinigte Königreich weiterhin möglich, allerdings wird ein Visum benötigt. Mehr Infos dazu hat die NA BIBB zusammengestellt.
Aufenthalte von Auszubildenden und Ausbilder*innen im Vereinigten Königreich können durch das Programm „AusbildungWeltweit“ des BMBF gefördert werden.
Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Teil des Programms Erasmus+. Da Maßnahmen des Erasmus+ Programms 2014-2020 jedoch weiter gefördert werden können, gibt es noch bis zum Ende der Projektlaufzeit (31. März 2023) Unterstützungsmöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+.
Für Erasmus+-Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist kein Visum nötig, sofern es nicht schon bisher erforderlich war. Dabei ist der Aufenthaltszweck auf die Teilnahme an der Aktivität beschränkt, einer bezahlten Tätigkeit darf nicht nachgegangen werden.
Wenn du im Vereinigten Königreich einen Freiwilligendienst machen möchtest, benötigst du ein entsprechendes Visum. Das Visum muss mindestens drei Monate vor Antritt des Freiwilligendienstes beantragt werden. Freiwilligendienste fallen unter die Kategorie von Arbeitsvisa für "Temporary Worker – Volunteer for a charity". Neben den Visakosten fällt noch ein Gesundheitszuschlag an.
Ein Studienaufenthalt im Vereinigten Königreich ist auch nach dem Brexit noch möglich. Bei den Visabestimmungen wird zwischen einer Dauer von bis zu 6 Monaten und einer Dauer von mehr als 6 Monaten unterschieden. Ausführliche Infos dazu findest du auf der Webseite der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit. Weitere Infos zum Studieren und Forschen in UK und Irland gibt es auf der Webseite des DAAD Vereinigtes Königreich.
Alle Projekte mit britischen Partnern, die bis Ende 2020 über die EU-Programme Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps bewilligt wurden, können wie geplant durchgeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn sie erst 2021 oder später umgesetzt werden.
Sofern die Bedingungen für ein „Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5)“ erfüllt sind, kommt die Beantragung eines solchen kostenpflichtigen Visums in Betracht. In der Regel ist es für EU-Bürger aber seit dem 01.01.2021 praktisch kaum mehr möglich, ein Pflichtpraktikum einer deutschen Universität im Vereinigten Königreich zu absolvieren.
Kann ich weiterhin ein ganzes Schuljahr nach Großbritannien?
Für europäische Schüler*innen unter 16 Jahren ist ein Höchstaufenthalt an einer staatlichen Schule von maximal 6 Monaten möglich. Für über 16-jährige ist ein Aufenthalt bis zu 12 Monate möglich. Allerdings gibt es insgesamt nur wenige Angebote.
Benötige ich ein Visum?
Das Visum richtet sich nach Länge des Programms, Alter und gewähltem Programm. Für Aufenthalte bis zu 6 Monate ist meist die Einreise mit einem Touristenvisum möglich. Für bestimmte längere Programme wird ein Student Visum benötigt. Grundsätzlich brauchst du für die Einreise einen gültigen Reisepass. Außerdem kann es sein, dass du dich vor deinem Aufenthalt registrieren musst.
Welche Dokumente benötigen deutsche Schüler und Lehrer für die Einreise ins Vereinigte Königreich?
Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, benötigen ein Schreiben, das die Kontaktdaten und eine Einwilligungserklärung des Elternteils/Erziehungsberechtigten bezüglich der Reise, Aufnahme und Versorgung der minderjährigen Person im Vereinigten Königreich enthält. Werden Minderjährige unter 16 Jahren (18 Jahre bei Personen mit Behinderung) mehr als 28 Tage bei einer Person untergebracht, die kein naher Verwandter ist, so muss die lokale Verwaltung entweder von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten oder vom Gastgeber im Vereinigten Königreich benachrichtigt werden. (Das Home Office (=britisches Innenministerium) kann dies übernehmen, sofern nicht bereits geschehen).
Bei längeren Aufenthalten als Student bzw. minderjähriger Student (child student) gelten gesonderte Vorschriften des britischen Einwanderungsrechtes.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Dokumenten für die Einreise als Besucher findest du auch im Visaguide. Bitte beachte, dass ab dem 1. Oktober 2021 der deutsche Personalausweis nicht mehr für die Einreise anerkannt wird.
Welche Anforderungen gelten für deutsche Schüler, die für einen längeren Aufenthalt ins Vereinigte Königreich einreisen möchten?
Deutsche Staatsangehörige können zu Besuchszwecken bis zu sechs Monate ins Vereinigte Königreich einreisen, ohne zuvor einen Visumantrag stellen zu müssen. Wenn du minderjährig bist und keine deutsche Staatsangehörigkeit hast, kannst du hier einsehen, ob für die Einreise ins Vereinigte Königreich ein Visum erforderlich ist. Besucher können sich zur Weiterbildung bei einem akkreditierten Anbieter oder im Rahmen eines Bildungsaustauschprogramms im Land aufhalten.
Alle Studierenden, die im Vereinigten Königreich ein mindestens sechsmonatiges Studium absolvieren möchten, müssen ein Visum beantragen. Stellen sie diesen Antrag im Rahmen der Regelungen für Studierende (Student) oder Schüler (Child Student), müssen sie zusätzlich von einer Institution mit einer gültigen Sponsorenlizenz betreut werden. Aufenthalte an staatlichen Schulen sind im Rahmen dieser Regelungen nicht erlaubt. Die Regelungen für Studierende oder Schüler sind für Personen vorgesehen, die das Vereinigte Königreich zu folgenden Zwecken besuchen möchten:
Internationale Studierende können zudem eine Einreisegenehmigung im Rahmen der Regelung für kurzfristige Bildungsaufenthalte (Short-term Study) beantragen, um an einem bis zu elfmonatigen Englisch-Sprachkurs (nicht aber Kurse in anderen Fächern) bei einem akkreditierten Anbieter teilzunehmen.
Quellen: https://kultur-life.de/high-school-programm/schueleraustausch-england-und-schottland/programminfos/schueleraustausch-2021-und-brexit
Child Student visa - GOV.UK (www.gov.uk)
KMK PAD (https://www.kmk-pad.org/service/vereinigtes-koenigreich.html)
Freiwillige Arbeit (Volunteering), die insgesamt nicht länger als 30 Tage dauert und für eine Wohltätigkeitsorganisation erfolgt, die entweder bei der Charity Commission für England und Wales, der Charity Commission für Nordirland oder dem Office of the Scottish Charity Regulator registriert ist, fällt unter die Kategorie "Permitted Activities for visitors". Der Hauptgrund der Einreise nach Großbritannien muss aber weiterhin der Tourismus sein.
Junge Freiwillige (ab 18 Jahren) können zu Besuchszwecken bis zu sechs Monate visafrei ins Vereinigte Königreich einreisen. Besucher können bis zu 30 Tage lang an ehrenamtlichen Aktivitäten (volunteering) teilnehmen, sofern diese keine Freiwilligenarbeit (voluntary work) darstellen. (Der Unterschied zwischen volunteering und voluntary work wird auf Seite 28 der Besucherhinweise erläutert).
Quellen: https://ijab.de/alle-beitraege/regelungen-fuer-den-austausch-mit-uk, https://www.kmk-pad.org/service/vereinigtes-koenigreich.html
Bis zu 6 Monate können EU-Bürger*innen zu touristischen Zwecken auch ohne Visum nach Großbritannien einreisen. Du brauchst für die Einreise aber einen gültigen Reisepass. Hier findest du eine Liste mit Angaben, die du außerdem für deine Reise benötigst: https://www.gov.uk/check-uk-visa/y/germany/tourism
Zum Arbeiten benötigt man seit 2020 in Großbritannien ein Visum bzw. eine Arbeitserlaubnis. Außerdem musst du über 18 Jahre alt sein. Eine einheitliche Regelung zum Thema Work & Travel gibt es nicht. Auf der Webseite der britischen Regierung findest du aber eine Übersicht über verschiedene Arbeits-Visa. Darüber hinaus bietet die britische Regierung einen Online-Test an, mit dem du herausfindest, ob du für deinen Aufenthalt ein Visum beantragen musst.
Nach den britischen Einwanderungsbestimmungen ist WWOOF als freiwillige Arbeit („volunteering“) eine „Permitted Activity“ (erlaubte Aktivität), wenn sie während deines Aufenthalts im Vereinigten Königreich nicht länger als 30 Tage dauert.
Wichtig: Der Hauptgrund für deine Reise nach Großbritannien muss der Tourismus sein, nicht die Freiwilligenarbeit als WWOOFer*in. Als Tourist*in darfst du dich maximal sechs Monate im Vereinigten Königreich aufhalten.