Förderung für Schüler/-innen
Für individuelle Schulaufenthalte im Ausland sowie den Schüleraustausch gibt es verschiedene Förderprogramme bzw. (Teil-)Stipendien.
- Allgemeine Stipendien
- Bundesländer-Stipendien
- Auslands-BAföG
- Stipendien für bestimmte Zielländer
- Austausch auf Gegenseitigkeit
- Schülergruppen
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Offizielle Webseite extra für junge Leute: www.das-neue-bafög.de
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Offizielle Webseite zum BAföG: www.bafög.de
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Ausführliche Infos zum Auslands-BAföG für Schüler gibt's auf der inoffiziellen Webseite: www.bafoeg-rechner.de/auslandsbafoeg/schueler.php#p1e
Auslands-BAföG für Schüler/-innen
Auch Schüler/-innen und Auszubildende können Auslands-BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Schüler/-innen erhalten BAföG immer als Vollzuschuss. Das heißt, ihr müsst nichts zurückzahlen.
Auslands-BAföG kann ein wichtiger Baustein für die Finanzierung eures Schulaufenthaltes im Ausland sein. Monatlich könnt ihr bis zu 585€ Auslands-BAföG erhalten. Außerdem gibt es einen Zuschlag zu den Reisekosten – pro Strecke bis zu 250€ (innerhalb Europas) 500€ (außerhalb Europas). Die Förderung ist für maximal ein Jahr möglich.
Weitere Voraussetzungen
Längere Auslandsaufenthalte von Schüler(inne)n der gymnasialen Oberstufe können ab der 10. Klasse gefördert werden. Dies gilt auch für Realschüler/-innen, die nachweisen können, dass sie in der gymnasialen Oberstufe aufgenommen wurden sowie für Schüler/-innen von Fachoberschulen/Berufsfachschulen.
Um BAföG erhalten zu können, darf das Einkommen von euch und euren Eltern einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Da die Fördersätze beim Auslands-BAföG etwas höher liegen, könnte es sein, dass ihr im Ausland BAföG bekommt, selbst wenn ihr es in Deutschland nicht erhalten würdet.
Um festzustellen, ob eine Förderung möglich ist, gibt es den (inoffiziellen) BAföG-Check. Übrigens: In Ausnahmefällen gibt es elternunabhängiges BAföG.
Ihr solltet die Förderung möglichst sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beantragen, denn die Bearbeitung der Anträge dauert einige Zeit.
BAföG bei Auslandspraktika
Auslandspraktika von Schüler(inne)n gymnasialer Oberstufen und Fachoberschulen können nicht gefördert werden.
Auslandspraktika werden nur für Studierende gefördert, wenn euer Studiengang ein Pflichtpraktikum mit einer Dauer von mindestens zwölf Wochen vorsieht und die Praktikantenstelle im Ausland anerkennt.
Auslandspraktika können auch für Auszubildende im Zusammenhang mit einer Berufsfachschulausbildung gefördert werden, sofern die Durchführung des Praktikums im Ausland nach dem Unterrichtsplan vorgeschrieben ist.
Weitere Infos
Für Fragen könnt ihr euch an die gebührenfreie Hotline 0800-223 63 41 (montags-freitags, 8-20 Uhr) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Studentenwerke wenden.