Internationaler Bund Franken

Mathildenstraße 40
90762 Fürth

Tel.:           0049 – (0)911 – 766 10 81 34
Fax.:          0049 – (0)911 – 766 10 81 50

E-Mail:      VAP-Franken@internationaler-bund.de
Internet:     www.internationaler-bund.de
                  www.ib-freiwilligendienste.de

Ansprechpartnerinnen: Ann Lorschiedter, Anja Vitzthum, Carolin Wüllner, Kornelia Bodach und Birgit Heil

Der Internationale Bund (IB) ist einer der großen freien Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland. Er agiert seit seiner Gründung im Jahre 1949 parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

Bundesweit helfen mehr als 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich über 300.000 Menschen in 700 Einrichtungen an 300 Orten bei der persönlichen und beruflichen Lebensplanung.



Eurodesk Dezentrale


Darüber hinaus sind wir Eurodesk Fürth und informieren junge Menschen kostenlos, neutral und trägerübergreifend über Wege und Möglichkeiten ins Ausland zu gehen. Wir beraten MultiplikatorInnen zu nationalen und europäischen Förderprogrammen.

    Die Angebote des IB in Fürth


    Volunteers Abroad Programs (VAP) – Internationale Freiwilligendienste

    Der Internationale Bund Franken bietet für junge Menschen ab 18 Jahren vielfältige Programme im Bereich Freiwilligendienste im Ausland an. Ein internationaler Freiwilligendienst bietet die Möglichkeit, durch interkulturelle Erfahrungen einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen zu leisten. Nachhaltige Bereitschaft zur Mitgestaltung gesellschaftlicher Prozesse sowie Engagement für Gerechtigkeit und einen friedlichen Dialog zwischen verschiedenen Menschen und Kulturen sollen durch einen Freiwilligendienst angeregt werden.

    Mit dem Einsatz von Freiwilligen soll eine Annäherung von Ländern und Kulturen ermöglicht und dadurch die Idee der „Einen Welt“ immer mehr Realität werden.


    1)       FSJ im Ausland
    2)       Weltwärts
    3)       IB Volunteers
    4)       Internationaler Jugendfreiwilligendienst - IJFD

     

    Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland


    Das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland bietet jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 27 Jahren die Möglichkeit, ihr Engagement in einer sozialen Einrichtung im Ausland zu erproben. Wir bieten zurzeit Einsatzstellen in Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, Ecuador, Frankreich, Irland, Mexiko, Österreich, Peru, Spanien und den USA. Sollte keines dieser Länder Ihr Interesse wecken, ist es möglich, sich selbstständig ein Projekt zu suchen und sich mit der Zusage der/des Projektverantwortlichen bei uns zu bewerben. Sie werden in Seminaren auf Ihren Auslandseinsatz vorbereitet und während Ihres Einsatzes von pädagogischen Mitarbeiter/-innen des IB begleitet und unterstützt.

    weltwärts- Programm


    Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst weltwärts ist im Januar 2008 vom BMZ als Lern- und Hilfsdienst für den Einsatz in Entwicklungs- und Schwellenländern  ins Leben gerufen worden. Wir bieten weltwärts in Einsatzstellen in Lateinamerika an.

    Kontaktperson: Carolin Wüllner  (Tel.: 0049-(0)911-9453652)

    IB VAP – Volunteers Abroad Programms


    Ein IB VAP ist für Erwachsene im Alter von 18-99 Jahre und um vieles flexibler und unbürokratischer als ein Einsatz im Rahmen des FSJ im Ausland. Er kann in den selben Einsatzstellen wie unter FSJ-A genannt, geleistet werden sowie in Projekten, zu denen Sie selbst Kontakt hergestellt haben. IB VAP wird nicht als Ersatz für den Zivildienst anerkannt.

    Internationaler Jugendfreiwilligendienst - IJFD


    Der IJFD begründet sich auf einer Richtlinie des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Eine gesetzliche Regelung wie beim Freiwilligen Sozialen Jahr im Ausland existiert nicht, aber der IJFD ist ähnlich wie das FSJ im Ausland aufgebaut. Er wird ebenfalls ganztätig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen absolviert, ist ein pädagogisch begleiteter Bildungsdienst und darf nur durch einen anerkannten Träger durchgeführt werden. Ein IJFD ist weltweit möglich, jedoch nicht in Krisen- oder Kriegsgebieten. Ein Anspruch auf den Bezug von Kindergeld besteht.

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