Visa Informationen USA
Vorab einige Hinweise zu den Einreisebestimmungen in den USA. Es ist wichtig vor der Abreise genau zu klären, welches Visum für den jeweiligen Aufenthalt benötigt wird.
Wenn bei der Einreise in die USA ein falsches Visum vorliegt, ist leider der Rückflug der einzige Ausweg – dies ist kein Witz und durchaus schon so passiert!!!! Man sollte auch nicht mit einem falschen Visum einreisen, unberechtigt arbeiten oder den Aufenthalt verlängern…Spätestens bei der Ausreise erfolgt das böse Erwachen. Es kann ein Einreiseverbot in die USA für bis zu 10 Jahre verhängt werden. Übrigens ist der Besitz eines Visums keine Garantie, dass ihr auf jeden Fall einreisen dürft - es berechtigt lediglich dazu, in den USA um Einreise zu ersuchen.
Kurzum, gute Vorbereitung ist alles. Die Informationen findet ihr auf Englisch und Deutsch auf den Webseiten des US Konsulates (http://german.germany.usembassy.gov/visa/) oder auf den Internetseiten der Fachhochschule Hannover ( http://usa.fh-hannover.de/). Nur Mut!
Achtung!
Ab dem 1. März 2010 müssen alle Personen, die in Deutschland ein US-Nichteinwanderungsvisum beantragen, das Antragsformular DS-160 online ausfüllen und einreichen. Den Online Zugang zum Formular und die wichtigsten Informationen finden sich auf der Webseite des US Konsulates unter http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/faq/ds-160/
Deutsche Staatsangehörige, die sich als Touristen oder Geschäftsreisende nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten, benötigen kein Visum. Jedoch muss ein maschinenlesbarer Reisepass zur Einreise vorgelegt werden. Ab dem 12. Januar 2009 ist auch bei "visafreien" USA Besuchen eine Meldung über das elektronische Reisegenehmigungssystem Esta Pflicht.
Seit dem 04.Oktober 2005 sind die Fluggesellschaften verpflichtet, weitere Daten der Fluggäste vor dem Abflug an die US Behörden weiterzuleiten. Hierbei handelt es sich vor allem um die erste Adresse des Aufenthaltes in den USA. Vordrucke eines entsprechenden Formulars halten in der Regel die Reisebüros bereit.
Für alle sogenannten Nicht Einwanderungsvisa ist es notwendig, persönlich bei einem US Konsulat vorzusprechen. Nachdem alle notwendigen Dokumente beisammen sind und ein Gesprächstermin vereinbart ist, stellt sich häufig die Frage: Was passiert eigentlich bei dem Interview? Einen Einblick bekommt ihr in einem Video über das Verfahren des US Konsulats in London.
Praktika- und Arbeitsaufenthalte
Berufsausbildung
Au Pair
Schulaufenthalte
Freiwilligendienste
Tourististische Aufenthalte und Besuche
Visaverfahren
Reisepässe
Adressen und Links
Für ein Praktikum mit oder ohne Bezahlung benötigt ihr auch für kurze Zeiträume ein J-Visum: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/j/
Dieses J-1 Visum ist das gängigste Einreisevisum, auch für Au-pairs, Schüler/-innen, Praktikant/-innen usw..
Das Geschäftsvium B-1 gilt für Praktika bei einer Filiale eines deutschen Unternehmens (mit Bezahlung von Deutschland aus), für Rechtsreferendar/-innen, die eine unbezahlte Wahlstation in den USA absolvieren und für Medizinstudent/-innen, die ein "elective clerkship" machen.
Regulär arbeiten dürft ihr nur mit Genehmigung der Einwanderungsbehörde (DHS). Um ein Visum zu erhalten, muss euer Arbeitgeber bei DHS eine Petition (Formblatt I-129) einreichen.
Informationen zu den Visaregelungen für Praktika erhaltet ihr unter http://www.usembassy.org.uk/cons_new/visa/niv/interns.html
Wenn ein College Studium für eine Ausbildung vorgesehen ist, muss man ein F-1 Visum (Visum für akademische Studien) beantragen. Für eine betriebliche Ausbildung benötigt man das M-1 Visum (Visum für nichtakademische oder berufsbezogene Studien). Weitere Informationen findet ihr unter: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/
Au Pair gilt auch als Arbeit und Au Pair brauchen ebenso wie Praktikant/-innen ein J-1 Visum für Austauschbesuche. Weitere Informationen unterhttp://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/j/
Schul- und Studienaufenthalte
Bei Schul- und Studienaufenthalten braucht ihr grundsätzlich ein Visum (J-1 oder F1), auch wenn der Aufenthalt kürzer als 90 Tage ist. Die Einreise als Tourist/-in ist nicht zu empfehlen. Weitere Infos unter: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/
Für nicht-akademische Bildungsprogramme braucht ihr ein M-1 Visum.
Schulen, die ausländische Schüler/-innen aufnehmen, müssen berechtigt sein, das I-20 Formular auszustellen. Eine Liste der berechtigten Schulen finden sich unter: http://www.ice.gov/doclib/sevis/pdf/ApprovedSchools.pdf
Dieses Formular benötigt ihr, um in Deutschland ein F-1 Visum zu beantragen.
Das F-1 Visum für einen Schulaufenthalt ist nur für Schüler/-innen ab der 9. Klasse (15 Jahre) und Schüler/-innen die bei Einreise jünger sind als 18 Jahre und 7 Monate erhältlich. Ausnahme sind Privatschulen, die berechtigt sind, das I-20 Formular auszustellen.
Alle öffentlichen Schulen sind dazu verpflichtet, von Ausländer/-innen Schulgelder einzufordern. Je nach Schulbezirk variieren die Kosten dieser Schulgebühren. Die Kosten lassen sich unter http://nces.ed.gov/ccd/districtsearch/ recherchieren. Häufig ist das öffentliche Schulgeld höher als die Gebühren von Austauschorganisationen. Oftmals werden die Kosten bei diesen Organisationen auch noch etwas günstiger, wenn man eine eigene Gastfamilie angeben kann. Daher lohnt es sich meistens, einen Aufenthalt über Organisationen durchzuführen. Außerdem ist mancherorts (z.B. in Texas) ein selbst organisierter Schulaufenthalt gar nicht möglich!
Grundsätzlich gilt auch ein Freiwilligendienst als Arbeit, aber unter bestimmten Voraussetzung ist auch die Einreise mit einem Besuchervisum (B-1/B-2) möglich. Visa für Freiwilligendienste werden nur dann ausgestellt, wenn es sich um Einrichtungen handelt, die mit sozial benachteiligten Menschen arbeiten, wenn es sich um religiöse Einrichtungen handelt oder nicht kommerzielle Einrichtungen z.B. im Umweltbereich. Problematisch kann z.B. ein Freiwilligendienst an einer Waldorfschule sein, da es sich bei den Schülern von Waldorfschulen in der Regel nicht um benachteiligte Jugendliche handelt. Also im Vorfeld auch bei Freiwilligendiensten genau recherchieren, welches Visum benötigt wird!
Auf die Frage welches Visum für welchen Aufenthalt benötigt wird, gibt es leider nur die eindeutige Aussage: „It depends!“
Genauere Informationen unter http://www.usembassy.org.uk/cons_new/visa/niv/b1.html
Das Visa Waiver Programm ist die einzige Möglichkeit, ohne Visum einzureisen und es gilt ausschließlich für Tourist/-innen und Geschäftsreisende bei einem Aufenthalt kürzer als 90 Tage.
Wer ein Visum für einen längeren USA Aufenthalt benötigt, muss persönlich in der U.S. Botschaft oder einem US Konsulat vorsprechen. Termine können über den Visa Informationsdienst vereinbart werden: 0900-1-850055 (EUR 1.86/Min; Montag - Freitag 07-20 Uhr) oder online: www.usvisa-germany.com ($10, Kreditkarte erforderlich).
Termine sind in München, Frankfurt oder Berlin möglich. Zu den Terminen müssen alle angeforderten Unterlagen mitgebracht werden (ohne diese kommt man nicht in die Botschaft bzw. das Konsulat!). Es muss nachgewiesen werden, dass die Bearbeitungsgebühr von 80,00 Euro überwiesen wurde.
Da zum Teil 400 Gespräche pro Tag in einem Konsulat abgenommen werden, müssen Wartezeiten bei den Gesprächen mit einkalkuliert werden.
Für alle, die sich auf den Weg zu der Botschaft oder einem der Konsulate machen:
Beachtet die Sicherheitshinweise der US Konsulate. Handys, MP3 Player, Laptops etc. sind nicht erlaubt, genauso wenig wie Taschen oder Rucksäcke – also bringt wirklich nur eure Papiere, Ausweise und Hintergrunddokumente mit.
Die Anmeldezeiten für die Vorstellungsgespräche sind für das Studentenvisum (J-Visum) ca. 5 Arbeitstage, einen Termin für ein B-Visum zu erhalten, dauert deutlich länger.
Nach dem Gespräch dauert es ca. 5 Werktage, bis das Visum per Post eintrifft.
Für Fragen zu diesem Verfahren steht die kostenpflichtige Informationshotline der US Vertretung unter 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min; 7 - 20 Uhr, Montag bis Freitag) zur Verfügung.
Zur Einreise in die USA müsst ihr auch im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) einen bordeaux-farbenen maschinenlesbaren Reisepass (Europapass) vorlegen. Vorläufige maschinenlesbare Pässe werden im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen nicht anerkannt. Familien brauchen für jede einzelne Person einen eigenen Pass. Für Kinder, deren Pass nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, muss ein elektronischer Pass oder ein Visum beantragt werden.
Visaabteilungen gibt es in den Konsulaten in Berlin, München und Frankfurt:
Amerikanische Botschaft Berlin
Konsularabteilung
Clayallee 170, 14195 Berlin
Amerikanisches Generalkonsulat München
Königinstraße 5, 80539 München
Tel: +49-89-2888-0, Fax: +49-89-280-9998
http://munich.usconsulate.gov/
Amerikanisches Generalkonsulat Frankfurt
Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main
Tel: (069) 7535-0, Fax: (069) 7535-2277
Weitere wichtige Visainformationen findet man auf folgender Internetseite:
• http://travel.state.gov (englisch)
Weitergehende Informationen zu US-Visaregelungen gibt es beim Informationsdienst der Universität Hannover:
http://usa.fh-hannover.de/praktik7.htm#visa-hotlines
Und zum Schluss noch der Hinweis: Informiert euch auf jeden Fall nochmals auf der Seite der Botschaft, wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.