Auf in… die USA!

„Amerika, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten?“
Diesem Satz auf den Grund zu gehen, versuchen jährlich eine Menge junger Leute.

Damit dir die Planung deines USA Aufenthaltes erleichtert wird, haben wir im Folgenden wichtige Informationen und Tipps zusammengestellt.
 

    Allgemeine Informationen

    US-Botschaft: www.us-botschaft.de
    Viele Tipps und wichtige Informationen, besonders zum Thema Visum, findest du auf der Internetseite der US Botschaft in Berlin:

    Amerikanische Botschaft Berlin
    Neustädtische Kirchstr. 4-5,10117 Berlin
    Tel: (030) 8305-0
    Internet: www.us-botschaft.de 

    EducationUSA: www.educationusa.de
    Die US-Botschaft in Deutschland hat einen Beratungsservice eingerichtet, an den ihr euch mit Fragen zu Aufenthalten (Schule, Studium, Praktika, Jobs, Au Pair etc.) wenden könnt. Fragen könnt ihr an
    austausch@state.gov stellen.

    Fluter, das Magazin der bundeszentrale für politische Bildung hat im Herbst 2008 ein Heft zum Thema "Wo soll´s denn hingehen? Das USA-Heft" herausgebracht. Das Exemplar ist Online einsehbar unter www.fluter.de

    Bureau of Citizenship and Immigration Services: die amerikanische Einwanderungsbehörde hat auf dieser Seite wichtige Informationen für alle zusammengestellt, die an einem kurz- oder langfristigen Aufenthalt in den USA interessiert sind.

    Amerika Haus: www.amerikahaus.de
    Das Amerika Haus in München informiert über Austauschprogramme mit den USA und bietet kulturelle Veranstaltungen an.

    Just Landed USA
    Hier findet ihr hilfreiche Tipps für einen guten Start im weiten Amerika - die Seite informiert über Einreisebestimmungen, Unterkunft, erste Anlaufstellen und Jobmöglichkeiten : www.justlanded.com/english/USA

    Beratungsseite der FH-Hannover: http://usa.fh-hannover.de
    Hier findet ihr Infos zum Thema Studium und Praktikum in den USA. Außerdem gibt es hier eine Zusammenstellung von Möglichkeiten speziell für Abiturienten.

    Visa Informationen USA

    Vorab einige Hinweise zu den Einreisebestimmungen in den USA. Es ist wichtig vor der Abreise genau zu klären, welches Visum für den jeweiligen Aufenthalt benötigt wird.
    Wenn bei der Einreise in die USA ein falsches Visum vorliegt, ist leider der Rückflug der einzige Ausweg – dies ist kein Witz und durchaus schon so passiert!!!! Man sollte auch nicht mit einem falschen Visum einreisen, unberechtigt arbeiten oder den Aufenthalt verlängern…Spätestens bei der Ausreise erfolgt das böse Erwachen. Es kann ein Einreiseverbot in die USA für bis zu 10 Jahre verhängt werden. Übrigens ist der Besitz eines Visums keine Garantie, dass ihr auf jeden Fall einreisen dürft - es berechtigt lediglich dazu, in den USA um Einreise zu ersuchen.

    Kurzum, gute Vorbereitung ist alles. Die Informationen findet ihr auf Englisch und Deutsch auf den Webseiten des US Konsulates (http://german.germany.usembassy.gov/visa/) oder auf den Internetseiten der Fachhochschule Hannover ( http://usa.fh-hannover.de/). Nur Mut!

    Achtung!
    Ab dem 1. März 2010 müssen alle Personen, die in Deutschland ein US-Nichteinwanderungsvisum beantragen, das Antragsformular DS-160 online ausfüllen und einreichen. Dieses J-1 Visum ist das gängigste Einreisevisum, auch für Au-pairs, Schüler/-innen, Praktikant/-innen usw. Im Juni 2011 hat das Außenministerium der Vereinigten Staten eine offizielle Website zum J-1 visa exchange visitor program eingerichtet. Dort erhaltet ihr wichtige Hinweise zur Antragstellung und zum Bewerbungsprozess: http://j1visa.state.gov/. Den Online Zugang zum Formular und die wichtigsten Informationen finden sich auf der Webseite des US Konsulates unter http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/faq/ds-160/.

    Deutsche Staatsangehörige, die sich als Touristen oder Geschäftsreisende nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten, benötigen kein Visum. Jedoch muss ein maschinenlesbarer Reisepass zur Einreise vorgelegt werden. Ab dem 12. Januar 2009 ist auch bei "visafreien" USA Besuchen eine Meldung über das elektronische Reisegenehmigungssystem Esta Pflicht.

    Seit dem 04.Oktober 2005 sind die Fluggesellschaften verpflichtet, weitere Daten der Fluggäste vor dem Abflug an die US Behörden weiterzuleiten. Hierbei handelt es sich vor allem um die erste Adresse des Aufenthaltes in den USA. Vordrucke eines entsprechenden Formulars halten in der Regel die Reisebüros bereit.

    Für alle sogenannten Nicht Einwanderungsvisa ist es notwendig, persönlich bei einem US Konsulat vorzusprechen. Nachdem alle notwendigen Dokumente beisammen sind und ein Gesprächstermin vereinbart ist, stellt sich häufig die Frage: Was passiert eigentlich bei dem Interview? Einen Einblick bekommt ihr in einem Video über das Verfahren des US Konsulats in London.



    Praktika- und Arbeitsaufenthalte

    Für ein Praktikum mit oder ohne Bezahlung benötigt ihr auch für kurze Zeiträume ein J-Visum: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/j/
    Das Geschäftsvium B-1 gilt für Praktika bei einer Filiale eines deutschen Unternehmens (mit Bezahlung von Deutschland aus) und für Medizinstudent/-innen, die ein "elective clerkship" machen.

    Regulär arbeiten dürft ihr nur mit Genehmigung der Einwanderungsbehörde (DHS). Um ein Visum zu erhalten, muss euer Arbeitgeber bei DHS eine Petition (Formblatt I-129) einreichen.

    Informationen zu den Visaregelungen für Praktika erhaltet ihr unter http://london.usembassy.gov/interns.html

    Berufsausbildung

    Wenn ein College Studium für eine Ausbildung vorgesehen ist, muss man ein F-1 Visum (Visum für akademische Studien) beantragen. Für eine betriebliche Ausbildung benötigt man das M-1 Visum (Visum für nichtakademische oder berufsbezogene Studien). Weitere Informationen findet ihr unter: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/

    Au Pair

    Au Pair gilt auch als Arbeit und Au Pair brauchen ebenso wie Praktikant/-innen ein J-1 Visum für Austauschbesuche. Weitere Informationen unterh http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/j/

    Schul- und Studienaufenthalte

    Bei Schul- und Studienaufenthalten braucht ihr grundsätzlich ein Visum (J-1 oder F1), auch wenn der Aufenthalt kürzer als 90 Tage ist. Die Einreise als Tourist/-in ist nicht zu empfehlen. Weitere Infos unter: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/
    Für nicht-akademische Bildungsprogramme braucht ihr ein M-1 Visum.

    Das F-1 Visum für einen Schulaufenthalt ist nur für Schüler/-innen ab der 9. Klasse (15 Jahre) und Schüler/-innen die bei Einreise jünger sind als 18 Jahre und 7 Monate erhältlich. Ausnahme sind Privatschulen, die berechtigt sind, das I-20 Formular auszustellen.

    Alle öffentlichen Schulen sind dazu verpflichtet, von Ausländer/-innen Schulgelder einzufordern. Je nach Schulbezirk variieren die Kosten dieser Schulgebühren. Die Kosten lassen sich unter http://nces.ed.gov/ccd/districtsearch/ recherchieren. Häufig ist das öffentliche Schulgeld höher als die Gebühren von Austauschorganisationen. Oftmals werden die Kosten bei diesen Organisationen auch noch etwas günstiger, wenn man eine eigene Gastfamilie angeben kann. Daher lohnt es sich meistens, einen Aufenthalt über Organisationen durchzuführen. Außerdem ist mancherorts (z.B. in Texas) ein selbst organisierter Schulaufenthalt gar nicht möglich!

    Freiwilligendienste

    Grundsätzlich gilt auch ein Freiwilligendienst als Arbeit, aber unter bestimmten Voraussetzung ist auch die Einreise mit einem Besuchervisum (B-1/B-2) möglich. Visa für Freiwilligendienste werden nur dann ausgestellt, wenn es sich um Einrichtungen handelt, die mit sozial benachteiligten Menschen arbeiten, wenn es sich um religiöse Einrichtungen handelt oder nicht kommerzielle Einrichtungen z.B. im Umweltbereich. Problematisch kann z.B. ein Freiwilligendienst an einer Waldorfschule sein, da es sich bei den Schülern von Waldorfschulen in der Regel nicht um benachteiligte Jugendliche handelt. Also im Vorfeld auch bei Freiwilligendiensten genau recherchieren, welches Visum benötigt wird!

    Auf die Frage welches Visum für welchen Aufenthalt benötigt wird, gibt es leider nur die eindeutige Aussage: „It depends!“

    Genauere Informationen unter http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/j/

    Touristische Aufenthalte und Besuche

    Das Visa Waiver Programm ist die einzige Möglichkeit, ohne Visum einzureisen und es gilt ausschließlich für Tourist/-innen und Geschäftsreisende bei einem Aufenthalt kürzer als 90 Tage.

     

    Das Visaverfahren

    Wer ein Visum für einen längeren USA Aufenthalt benötigt, muss persönlich in der U.S. Botschaft oder einem US Konsulat vorsprechen. Termine können über den Visa Informationsdienst vereinbart werden: 0900-1-850055 (EUR 1.86/Min; Montag - Freitag 07-20 Uhr) oder online: www.usvisa-germany.com ($10, Kreditkarte erforderlich).
    Termine sind in München, Frankfurt oder Berlin möglich. Zu den Terminen müssen alle angeforderten Unterlagen mitgebracht werden (ohne diese kommt man nicht in die Botschaft bzw. das Konsulat!).  Es muss nachgewiesen werden, dass die Bearbeitungsgebühr von 80,00 Euro überwiesen wurde.
    Da zum Teil 400 Gespräche pro Tag in einem Konsulat abgenommen werden, müssen Wartezeiten bei den Gesprächen mit einkalkuliert werden.

    Für alle, die sich auf den Weg zu der Botschaft oder einem der Konsulate machen:
    Beachtet die Sicherheitshinweise der US Konsulate. Handys, MP3 Player, Laptops etc. sind nicht erlaubt, genauso wenig wie Taschen oder Rucksäcke – also bringt wirklich nur eure Papiere, Ausweise und Hintergrunddokumente mit.

    Die Anmeldezeiten für die Vorstellungsgespräche sind für das Studentenvisum (J-Visum) ca. 5 Arbeitstage, einen Termin für ein B-Visum zu erhalten, dauert deutlich länger.
    Nach dem Gespräch dauert es ca. 5 Werktage, bis das Visum per Post eintrifft.
    Für Fragen zu diesem Verfahren steht die kostenpflichtige Informationshotline der US Vertretung unter 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min; 7 - 20 Uhr, Montag bis Freitag) zur Verfügung.


    Reisepässe

    Zur Einreise in die USA müsst ihr auch im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) einen bordeaux-farbenen maschinenlesbaren Reisepass (Europapass) vorlegen. Vorläufige maschinenlesbare Pässe werden im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen nicht anerkannt. Familien brauchen für jede einzelne Person einen eigenen Pass. Für Kinder, deren Pass nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, muss ein elektronischer Pass oder ein Visum beantragt werden.

    Visaabteilungen gibt es in den Konsulaten in Berlin, München und Frankfurt:

    Amerikanische Botschaft Berlin
    Konsularabteilung
    Clayallee 170, 14195 Berlin

    Amerikanisches Generalkonsulat München
    Königinstraße 5, 80539 München
    Tel: +49-89-2888-0, Fax: +49-89-280-9998
    http://munich.usconsulate.gov/

    Amerikanisches Generalkonsulat Frankfurt
    Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main
    Tel: (069) 7535-0, Fax: (069) 7535-2277

    Weitere wichtige Visainformationen findet man auf folgender Internetseite:
    http://travel.state.gov (englisch)

    Weitergehende Informationen zu US-Visaregelungen gibt es beim Informationsdienst der Universität Hannover:
    http://usa.fh-hannover.de/praktik7.htm#visa-hotlines

    Und zum Schluss noch der Hinweis: Informiert euch auf jeden Fall nochmals auf der Seite der Botschaft, wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

    Sprachkurse und Sprachaufenthalte

    Institute of International Education: www.iiebooks.org/inad.html
    Das Institute of International Education in New York gibt ein Nachschlagewerk für Englischkurse an Hochschulen (Intensive English Programs) heraus. Diese Kurse richten sich besonders an Studenten, die an einer amerikanischen Hochschule studieren möchten (u.a. Vorbereitung zum TOEFEL-Test), stehen aber auch anderen Interessenten offen.
    Institutionen, die solche Kurse in den USA anbieten, findet ihr auf folgenden Seiten: www.naass.org, www.els.edu, www.aaiep.org

    Engisch lernen im Internet: www.englisch-lernen-im-internet.de
    Dies ist ein Portal für alle, die im Internet kostenlos Englisch lernen wollen. Hier findet ihr Erklärungen, Übungen, Ideen und Software.

    ABI e.V.: www.abi-ev.de
    Die gemeinnützige Aktion Bildungsinformation e.V. gibt verschiedene Broschüren zu Verbraucherschutzfragen bei Auslandsaufenthalten (z.B. Sprachreisen,Schulaufenthalte usw.) heraus. Die Broschüren können gegen eine Schutzgebühr unter www.abi-ev.de bestellt werden.

    Schulaufenthalte

    Jährlich verbringen mehrere tausend deutsche Schüler ein Austauschjahr in den USA. Viele Organisationen bieten Austauschprogramme für Schüler an, die teilweise recht teuer sind. Vielfach wird deshalb die Frage gestellt, ob es nicht kostengünstiger und einfacher ist, einen solchen Aufenthalt privat zu organisieren. Die private Organisation ist nur dann möglich, wenn man Verwandte in den USA hat. Wer eine Familie kennt, bei der er gerne untergebracht sein würde (mit der aber keine Verwandtschaft besteht), hat die Möglichkeit sich an eine Organisation zu wenden, die diese Familie dann als Gastfamilie übernimmt. 
    Bei der privaten Organisation muss man darauf achten, dass man für das Visum eine Schule finden muss, die die Berechtigung hat, ein bestimmtes Formular auszufüllen und dass man eine Zahlungsbescheinigung des Schulgeldes mit dem Visumsantrag einreichen muss. Das Schulgeld ist an manchen Schulen sehr hoch und kann dadurch in der Addition die Kosten für die Vermittlung durch eine Organisation übertreffen.   

    US-Botschaft: www.educationusa.de
    Informationen zu den viel gefragten Austauschjahren in den USA gibt es auf der Internetseite der US-Botschaft.

    Parlamentarisches Patenschaftsprogramm: www.bundestag.de/bundestag/europa_internationales/internat_austausch/ppp/index.html
    Das Parlamentarische Patenschafts-Programm ist ein Stipendienprogramm, dass vom Amerikanischen Congress und dem Deutschen Bundestag ins Leben gerufen wurde. Es handelt sich bei den Stipendien um Vollstipendien für einen einjährigen Schulbesuch mit Familienaufenthalt in den USA und richtet sich an Schüler zwischen 15 und 17 Jahren (bei der Ausreise).
    Bewerben kann man sich bis zum ersten Freitag im September des Vorjahres. Pro Wahlkreis wird ein Stipendium vergeben. Die Auswahl wird von einer von fünf gemeinnützigen Austauschorganisationen durchgeführt, unter denen dei Wahlkreise aufgeteilt sind.

    Literatur:

    Erfahrungsberichte:
    Sarah Biere hat ein Schuljahr in den USA verbracht. In ihrem Erfahrungsbericht versucht sie ein paar ihrer Eindrücke weiterzugeben.
    Weitere Erfahrungsberichte findet ihr auf folgenden Seiten:
    www.austauschjahr.de
    www.austauschschueler.de
    www.schueleraustausch.de

    Arbeitskreises gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen: www.aja-org.de
    Die sechs Mitglieder des Arbeitskreises gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA) vermitteln langfristige, bildungsorientierte Austauschprogramme und haben hierfür Qualitätskriterien entwickelt. Die einzelnen Mitglieder des AJA organisieren Schulaufenthalte in verschiedenen Ländern weltweit.
    Deutscher Fachverband High School e.V. (DFH): www.dfh.org  
    Im DFH sind zwölf kommerzielle Organisationen zusammengeschlossen, die Schulaufenthalte im Ausland organisieren. Die einzelnen Organisationen bieten Schulaufenthalte in verschiedenen Ländern weltweit an.
    Übrigens: Auch von Schülern kann Auslands-BAFöG beantragt werden, um den Schulaufenthalt im Ausland zu finanzieren. Einige Bundesländer fördern Auslandsaufenthalte von Schülern und Schülerinnen durch verschiedene Austauschprogramme und Stipendien.

    Berufliche Aus- und Weiterbildung

    Wenn man eine Ausbildung in den USA absolvieren möchte, sollte man sich zunächst darüber informieren, ob die gewünschte Berufsausbildung in den USA als "College-Ausbildung", also als Studium läuft oder ob man die Qualifikationen für den späteren Beruf auch in einem Betrieb erwerben kann. Diese Informationen kann man in dem sog. "Occupational Outlook" einholen, das ist ein Verzeichnis mit Berufen und deren Ausbildungswegen.

    Je nachdem ob für eine Ausbildung ein College Studium oder eine betrieblichen Ausbildung vorgesehen ist, benötigt ihr entweder ein F-1- Visum (für akademische Studien) oder ein M-1 Visum (für nicht-akademische oder berufsbezogene Studien).  Mehr Infos zum Thema Visum findet ihr in unseren Visainformationen.

    Studium

    Studieren kann man in den USA mit dem Ziel eines “Associated degrees“(community college), eines "Bachelor degrees“ (undergraduated), eines „Master degrees“ oder eines „Doctorate degrees“(postgraduated). Wie in vielen andern Ländern, ist das Studium in den USA mit der Entrichtung von Studiengebühren verbunden. Die Höhe der Studiengebühren kann im Jahr zwischen ca. US$ 2.000,- (community collge) und US$ 33.000,- (graduate study/university) betragen. (Quelle: www.daad.de)

    Studienberatung USA: http://usa.fh-hannover.de/
    Auf dieser Seite der FH Hannover gibt es eine Menge Informationen und Tipps zum Studieren in den USA.

    Fulbright-Stipendien: www.fulbright.de
    Die Fullbright-Komission vergibt jährlich Stipendien an Studierende und Graduierte deutscher Universitäten und Fachhochschulen, sowie an Fremdsprachenassistenten, Lehrer und Dozenten.

    Study USA: www.studyusa.com
    Diese Seite ist ein Ausbildungsführer für Internationale Studierende.

    Eucation USA
    Für Studierende bietet diese Seite hilfreiche Inforamtionen zu Möglichkeiten eines Studiums in den USA und dessen Finanzierung, sowie praktische Tipps zum Leben in den USA: http://educationusa.state.gov/

    edu-Pass

    Diese Seite informiert euch hinsichtlich der Finanzierung eines Studiums in den USA:
    www.edupass.org/finaid

    Zum Thema Finanzierungshilfen für internationale Studierende in den USA ist ebenso hilfreich die Seite der NAFSA (Association of International Educators):
    www.nafsa.org/students.sec/international_students_2

    HRK – Hochschulrektorenkonferenz
    In der Datenbank „Hochschulkompass“ der Hochschulrektorenkonferenz findet ihr in der Rubrik „Internationale Kooperationen“ deutsche Hochschulen, die mit ausländischen Hochschulen kooperieren: www.hochschulkompass.de

    Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD): www.daad.de
    Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist die zentrale Dachorganisation in Deutschland zum Themenbereich Auslandsstudium. Der DAAD hat Länderinformationen und Studienbedingungen für alle Regionen der Welt zusammengestellt. In einer Stipendiendatenbank könnt ihr nach Fördermöglichkeiten für euer Studium oder euren Forschungsaufenthalt im Ausland recherchieren.

    Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
    Kennedyallee 50

    D-53175 Bonn
    Tel.:     +49 228 882-0
    Fax:     +49 228 882-444
    E-Mail:     postmaster@daad.de
    Internet:   www.daad.de

    Praktika

    In der Sendung "Stipendium in New York" des WDR geht es um Philipp und Christoph, die ein Praktikum bei der UNO machen.

    US-Botschaft: 
    Die US-Botschaft bietet auf ihrer Internetseite einige Links zu Praktika in den USA.

    Für ein Praktikum in den USA benötigt man ein so genanntes Austauschbesuchervisum. Dieses bekommt man mit Hilfe einer autorisierten Organisation. Die meisten in den USA ansässigen Agenturen, haben ein weltweites Netz an kooperierenden Organisationen.
    Adressen dieser Organisationen in Deutschland findest du in unserer Programmdatenbank.

    Deutsch-Amerikanische Handelskammer: www.ahk-usa.com
    Die deutsch-amerikanische Handelskammer bietet ein Praktikantenprogramm, durch das motivierte Studierende und junge Berufstätige in ein Praktikum in einem Unternehmen in den USA vermittelt werden.

    http://usa.fh-hannover.de/pra.htm
    Auf der Beratungsseite der FH Hannover findet ihr neben Infos zum Studium in den USA auch viele Hinweise zur Organisation eines Praktikums. 

    Parlamentarisches Patenschaftsprogramm - Arbeitserfahrungen in den USA:
    http://gc21.inwent.org/ibt/de/site/ppp/ibt/xhtml/index.sxhtml
    Über das Parlamentarische Patenschaftsprogramm des deutschen Bundestages und des Amerkianischen Kongress wird es jungen Leuten mit abgeschlossener Berufsausbildung ermöglicht, für ein Jahr in den USA zu lernen und Arbeitserfahrungen zu sammeln.

    Steuben-Schurz-Gesellschaft: www.steuben-schurz.org
    Das USA-Interns-Programm bietet deutschen und amerikanischen Studierenden die Möglichkeit ein mehrmonatiges, studienrelevantes Praktikum im jeweils anderen Land zu absolvieren. Zum Bewerbungsverfahren siehe www.usa-interns.org.

    GIZ: GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) bietet jungen Menschen während der Ausbildung die Chance, weltweit Berufserfahrung zu sammeln. Die Programme könnt ihr euch auf der Internetseite vom GIZ ansehen oder gezielt danach suchen. Die Informations- und Beratungsstelle, die auch beim GIZ angesiedelt ist, informiert über Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung für junge Fach- und Führungskräfte aus Deutschland im Ausland. In der Datenbank "Weiterbildung ohne Grenzen" findet ihr 170 Programme von 60 Anbietern.

     
    GIZ– Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH
    Friedrich-Ebert-Allee 40
    53113 Bonn
    Fon +49 228 4460 - 0
    Fax +49 228 4460 - 1766
    Internet: www.giz.de

    Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD): www.daad.de
    Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist die zentrale Dachorganisation in Deutschland zum Themenbereich Auslandsstudium. Der DAAD hat Länderinformationen und Studienbedingungen für alle Regionen der Welt zusammengestellt. In einer Stipendiendatenbank könnt ihr nach Fördermöglichkeiten für euer Studium oder euren Forschungsaufenthalt im Ausland recherchieren.

    Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
    Kennedyallee 50

    D-53175 Bonn
    Tel.:     +49 228 882-0
    Fax:     +49 228 882-444
    E-Mail:     postmaster@daad.de
    Internet:   www.daad.de

    Deutscher Bauernverband: www.bauernverband.de
    Der Deutsche Bauernverband vermittelt Studierenden und jungen Berufstätigen aus dem Agrarbereich im Alter von 18-30 Jahren finanziell geförderte Fortbildungspraktika in landwirtschaflichen Betriben weltweit. Die Dauer der Praktika beträgt in der Regel 3-12 Monate.

    Egal, ob ihr euch euer Praktikum vermitteln lasst oder selber auf die Suche geht, auf jeden Fall hilfreich ist unser QualitätsCheck Auslandspraktikum. Hier findet ihr hilfreiche Tipps, was es alles zu beachten gibt, damit euer Praktikum ein voller Erfolg wird. Den QualitätsCheck Auslandspraktikum findet ihr in der Broschüre "Wege ins Auslandspraktikum", die ihr euch hier kostenlos herunterladen könnt.

    Tipps für die Erstellung von fremdsprachlichen Bewerbungen:
    Wenn ihr euch im Ausland bewerben wollt, bekommt ihr hier Hilfe bei der Erstellung von Anschreiben und Lebenslauf in anderen Sprachen.

    Jobs & Arbeiten

    Visainformationen: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/ und http://travel.state.gov/visa/temp/types/types_1267.html#1
     

    Ein Arbeitsaufenthalt oder Job in den USA erhältst du nur mit einem entsprechenden Visum.
    Im Rahmen von speziellen Austauschbesucherprogammen, die von der US-Regierung aufgelegt wurden, ist es möglich, für einen bestimmten Job ein J-Visum zu erhalten. Dieses Visum ist ein Nichteinwanderungs-Visum, d.h. dass man sich nur für einen begrenzten Zeitraum damit in den USA aufhalten kann.
    Es gibt in diesem Rahmen die so genannten „Privat Sector Programs“ für Ärzte, Au Pair/ EduCare, Camp counselor, Sommer Work & Travel und Praktikanten. An diesen Programmen kann man nur durch die Vermittlung einer autorisierten Agentur teilnehmen.
    Die in den USA ansässigen Agenturen, haben zumeist ein weltweites Netz an kooperierenden Organisationen.
    Adressen dieser Organisationen in Deutschland findet ihr in unserer Programmdatenbank.

    Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit:
    Die ZAV der Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Seite unter anderem über Arbeiten in den USA. Außerdem bietet die ZAV ein Jobprogramm in den USA an. Hierbei können deutsch Staatsangehörige (zwischen 18 und 26 Jahren mit ersten Berufserfahrungen) für zwölf Monate im deutschen Pavillon des EPCOT-Centers in Florida arbeiten.

    Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
    InfoCenter Ausland: Tel. 0228/ 713 13 13 (Mo-Fr, 8-18h)
    Email: Bonn-ZAV.auslandsinfo@arbeitsagentur.de
    Internet: www.ba-auslandsvermittlung.de

    Summerjobs/ Work & Travel:
    http://usa.fh-hannover.de/praktik2.htm#worktravel
    Ein J1-Visum für einen Sommerjob/ Work & Travel können nur Studenten (Vollzeit, nach dem 1. Semester) bekommen. Gültig ist das Visum für bis zu vier Monate (plus einen Reisemonat). Auch hier gilt, dass man sich über eine Organisation vermitteln lassen muss (teilweise bieten die Organisationen auch an, bei der Visumsbeschaffung für Job, den man selbst gefunden hat, zu helfen). Jobs gibt es überwiegend im Tourismus, Nationalparks, etc. 
    Eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten findet ihr hier.

    Camp Counselor: http://www.ccusa.com/global/about/cc.aspx
    Als camp counselor arbeitet man in der Sommerzeit in einem amerikanischen Jugendcamp. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, der Aufenthalt ist begrenzt auf höchstens 4 Monate.

    Coolworks: www.coolworks.com
    Dies ist eine Jobdatenbank mit Jobs in den Bereichen Tourismus, Nationalpark, Landwirtschaft, Camps etc.

    Unter Jobben im Tourismus findet ihr viele weitere Online-Jobbörsen für Saisonjobs in den USA und weltweit.

    Weitere Datenbanken für Jobangebote:
    www.hcareers.com
    www.careerbuilder.com
    www.resortjobs.com

    Jobben in der Landwirtschaft:
    Immer wieder werden wir nach Jobs auf Farmen und Ranches gefragt. Auch hier gilt: man benötigt ein Visum, um einreisen zu können.
    Studenten können über das J1-Visum für vier Monate auf einer Farm arbeiten (siehe Summerjobs).
    Über das Programm WWOOF ist es möglich auf Farmen zu arbeiten. Allerdings ist es unbedingt notwendig, dass ihr euch vor eurem Aufenthalt bei dem US-amerikanischen Konsulat über die nötigen Visa informiert. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist WWOOFen in den USA auch schon ab 16 Jahren möglich.

    Bewerbertraining: www.jobline.lmu.de
    Das Lernprogramm Jobline-LMU der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität bietet dir ein kostenloses Onlinetraining für die Bewerbung auf Englisch an. An einigen Universitäten in Deutschland werden auch Jobline-LMU Trainingskurse angeboten.

    Tipps für die Erstellung von fremdsprachlichen Bewerbungen:
    Wenn ihr euch im Ausland bewerben wollt, bekommt ihr hier Hilfe bei der Erstellung von Anschreiben und Lebenslauf in anderen Sprachen.

    Freiwilligendienste

    Für den Bereich der Freiwilligendienste lassen sich die Visaanforderungen nicht generalisieren. Deshalb sollte man sich, in Bezug auf das Thema Visa, bei dem jeweiligen Träger des Freiwilligendienstes erkundigen.

    Freiwilligenarbeit im Nationalpark: www.nps.gov
    Auf dieser Internetseite werden Arbeitsmöglichkeiten als Freiwilliger in einem Nationalpark angeboten.

    Studienberatung USA: http://usa.fh-hannover.de/praktik4.htm#workcamps
    Weitere Informationen zu Freiwilligendiensten und Workcamps in den USA, bietet die Internetseite der FH Hannover.

    WWOOF: www.wwoof.org
    World Wide Opportunities on Organic Farms bietet Interessierten in vielen Ländern die Möglichkeit, bei freier Kost und Logis auf Biohöfen mitzuarbeiten. Es gibt teilweise eigene nationale WWOOF-Organisationen bei denen ihr Mitglied werden könnt, außerdem gibt es eine Liste von unabhängigen WWOOF-Höfen weltweit. Alle Informationen, Listen und nationalen Adressen findet ihr auf der zentralen Internetseite www.wwoof.org.

    Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) & Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ): 
    Es ist zwar möglich, auch ein FSJ oder FÖJ im Ausland zu absolvieren, allerdings gibt es nur wenig geförderte Stellen im Ausland. Infos findet ihr in unserem Thememspecial FSJ/FÖJ im Ausland.


     

    Camphill:
    Die Camphill Communities sind anthroposophische Einrichtungen, die sich in erster Linie der Betreuung behinderter Menschen widmen. Sie bieten Freiwilligen in vielen Ländern die Möglichkeit, bei der täglichen Arbeit tatkräftig mitzuhelfen. Eine Datenbank mit den Adressen von Camphill Einrichtungen weltweit findet ihr unter http://www.camphill.net/where-we-are.

    Workcamps

    Workcamps fallen in die Kategorie Kurzzeitfreiwilligendienste. In einer internationalen Gruppe arbeitet ihr für einige Wochen in einem gemeinnützigen Projekt im In- oder Ausland mit und bekommt dafür Unterkunft und Verpflegung gestellt.

    Workcamps: www.workcamps.de
    Auf dieser Seite findet ihr Links zu Workcamp-Organisationen, die Workcamps im In- und Ausland anbieten. Bei einem Workcamp in Übersee sollte man immer beachten, dass man den Flug selbst finanzieren muss.

    Au-pair

    Au Pair/ EduCare:
    An diesem Programm können junge Leute zwischen 18 und 26 Jahren teilnehmen. Dabei lebet und arbeitet man bis zu 12 Monate in einer Familie in den USA.
    Neben dem Au Pair-Programm gibt es seit 2001 auch das EduCare Programm, bei dem man  neben max. 30 h Kinderbetreuung (Kinder im Schulalter) in der Woche auch 12 Stunden an Veranstaltungen einer Universität teilnimmt.
    WICHTIG!!! Wenn du einen Au Pair/EduCare-Aufenthalt in den USA machen willst, kannst du dies nur über eine Organsiation. Es ist nicht möglich, einen Au Pair-Aufenthalt in den USA privat zu organisieren!

    AupairUSA: www.aupairusa.de
    Aupair USA e.V. ist ein Verein für zukünftige und ehemalige und Au Pairs und solche die gerade in den USA sind. Über das Netzwerk kannst du dich mit anderen Au Pairs austauschen.
    Außerdem findest du auf der Internetseite Erfahrungsberichte, Foren und Chats zum Thema Au Pair in den USA.

    Wichtige Internetadressen für die Organisation eines Au-pair-Aufenthalts: www.guetegemeinschaft-aupair.de
    Infos zu qualitätsgeprüften Au-pair-Agenturen und zum RAL Gütezeichen Au-pair
    www.au-pair-society.org: Bundesverband der Au-pair-Vermittler, Gasteltern und Au-pairs
    www.iapa.org: International Au-pair Association, Dachverband der Au-pair-Organisationen mit einem einheitlichen Qualitätsverständnis weltweit
    www.au-pair-vij.org: Fachverband der Diakonie, fördert Au-pair-Aufenthalte als Beitrag zur Völkerverständigung und zur Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse
    www.aupair-invia.de: IN VIA betreut Au-pairs während ihres ganzen Au-pair-Aufenthalts. IN VIA ist ein Fachverband im Deutschen Caritasverband.

    Ein kurzer Eurodesk.tv Film über Au-Pair:
    Die Au-pair Society e.V. ist der im Jahr 2000 gegründete „Bundesverband der Au-pair Vermittler, Gasteltern und Au pairs“. Alle Au-pairs sind automatisch und kostenlos Mitglied. Der Verband setzt sich für Transparenz, Professionalität und die Einhaltung hoher Qualitätsstandards ein. Heute hat der Verband ca. 60 Mitgliedsagenturen, die sich verpflichtet haben, die Qualitätsvorgaben der Au-pair Society e.V. einzuhalten.
    Lahnstr. 15 ▪ 63303 Dreieich ▪ Tel.: 06074 879105 (Mitte)
    Drachenseestr. 13 ▪ 81371 München ▪ Tel.: 089 20189550 (Süd)
    E-Mail: liehr@apsev.de (Mitte), brunner@apsev.de (Süd)  
    Internet: www.au-pair-society.org

    Infospecial "Politik und Regierung"


    Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein Staatenbund aus 50 Staaten und dem District of Columbia als Sitz der Bundesregierung.
    http://usa.usembassy.de/regierung.htm
    www.whitehouse.gov

    Die Flagge: Die "Stars and Stripes"
    Die "Stars and Stripes" haben ihren Ursprung in einer Resolution des "Second Continental Congress" in Philadelphia am 14. Juni 1777. Die Resolution lautet:

    "Es sei beschlossen, dass die Flagge der Vereinigten Staaten dreizehn Streifen, abwechselnd rot und weiß, haben soll; dass die Union dreizehn Sterne, weiß auf einem blauen Feld, eine neue Konstellation sein sollen."

    Die Resolution gab keinen Hinweis darauf, wie viele Zacken die Sterne haben sollten noch wie die Sterne auf dem blauen Hintergrund angeordnet werden sollten. Daraus folgend ergaben sich viele verschiedene Variationen. Während des Unabhängigkeitskrieges stellten mehrere Patrioten Flaggen für die neue Nation her. Betsy Ross ist die bekannteste unter ihnen, aber es gibt keinen Beweis, dass sie wirklich die erste Fahne herstellte.

    Erst am 4. April 1818 stimmte Präsident Monroe einem Gesetzesvorschlag zu, in dem festgelegt wurde, wie das Grunddesign der Flagge sein muss, damit die Vergrößerung des Landes angemessen symbolisiert würde. Es erforderte, dass die Flagge der Vereinigten Staaten eine Einheit von zwanzig Sternen, weiß auf einem blauen Untergrund, habe. Wann immer ein neuer Staat dazukäme, sollte ein weiterer Stern zu der Einheit hinzugefügt werden, und zwar am vierten Juli nach dem Beitritt des Staates. Die abwechselnd roten und weißen Streifen würden unverändert bleiben.

    1916 verkündete Präsident Woodrow Wilson, dass im ganzen Land am 14. Juni, dem Geburtstag der "Star and Stripes", der "Flag Day" gefeiert werden solle. Der Kongress hat die permanente Einhaltung dieser Proklamation erst 1949 beschlossen.
    (Quelle: http://usa.usembassy.de/regierung.htm)

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